

Unser Schulvorstand
Im Jahr 2005 wurde in Niedersachsen durch die Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ die Institution des Schulvorstandes neu geschaffen. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes, seine Zusammensetzung aus §38b.
Er besteht an der Grundschule zur Hälfte aus Lehrer*innen und zur Hälfte aus Elternvertreter*innen. Den Vorsitz des Schulvorstandes übernimmt die Schulleitung. Er wird mit Ausnahme der Schulleitung alle zwei Jahre neu gewählt.
Unser Schulelternrat
Unser Schulelternrat sieht sich als wichtiges Sprachrohr zwischen der Schulleitung/den Lehrkräften und der Elternschaft. Er unterstützt sie beispielsweise in Gesprächen, wenn Sie bei der Herantragung Ihrer Bedürfnisse an Schule Unterstützung brauchen.
Gerne steht er Ihnen auch mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es anderweitig Probleme in der Schule gibt.
Vorsitzende des Schulelternrates:
- Herr Bremicker (1. Vorsitzender)
- Frau Apelt (2. Vorsitzende)
